Trunkenheit und Öffentlichkeit
Der Genuss von Alkohol ist bei uns eigentlich gesellschaftlich toleriert, so lange man dabei nichts Ungesetzliches tut und sich nicht erwischen lässt. Am aktuellen Beispiel der Bischöfin Käßmann sieht man, was passiert wenn man sich an zumindest die letzte genannte Spielregel nicht hält.
Es wird in breiter Öffentlichkeit, schlussendlich auch hier, diskutiert, ob jemand der ein Öffentliches Amt bekleidet nach einer Trunkenheitsfahrt noch für dieses geeignet ist.
Verfolge ich die unterschiedlichen Ansichten von der schreibenden Zunft bis zu Anruferkommentaren in Radiosendungen frage ich mich manchmal was eigentlich diskutiert wird.
Der Alkoholgenuss als solches? Nein, der ist schon ok, das ist ja ein Kulturgut bei uns.
Die Menge des Alkohols? Nun gut, 1,5‰ ist nicht wenig, kann aber mal passieren. (?)
Betrunken Autofahren? Nein das ist nicht gut, hat aber doch schon jeder mal gemacht. (???)
Sich bei einer Straftat erwischen lassen? Das geht dann zu weit, das ist nicht hinnehmbar.
Aber nachdem das ja alles nicht so schlimm ist, sollte man auch nicht unbedingt Konsequenzen aus dem medialen Gau ziehen, es hätte ja jedem passieren können.
So empfinde ich die Meinung der Mehrheit, frage mich aber, wie sich ein Mensch, der sich von Berufswegen dazu entschieden hat den Menschen und der Gesellschaft zu dienen überhaupt selbst in die Augen sehen kann, wenn er sich so wenig im Griff hat, dass er vorsätzlich oder zumindest fahrlässig das Leben anderer Menschen gefährdet.
Nicht das Erwischt- oder Bekanntwerden zählt da, sondern die Eigenverantwortung.
Warum so viele Telefonanrufer zumindest indirekt das Fahren unter Alkoholeinfluss billigen, so lange es ein bestimmtes Maß nicht übersteigt, kann ich am wenigsten nachvollziehen, auch wenn es sich in unserer Gesetzgebung auch so niedergeschlagen hat.
Trotzdem konnte mir bis jetzt noch niemand befriedigend erklären, warum man bei uns legal mit bis zu 0,5‰ Alkohol im Blut fahren darf, solange nicht schief geht.
Gibt es überhaupt einen Grund etwas trinken zu müssen? Und das auch noch bevor man fährt? Wenn ja, warum lässt der Gesetzgeber bewusst eine mögliche aber unnötige Verschlechterung der Fahrtauglichkeit zu?
Ab 0,3‰ hat der Alkohol negative Auswirkungen auf Wahrnehmung und Reaktion, an dieser Grenze orientiert sich die Wissenschaft ebenso wie die Gerichte, nur nicht der Gesetzgeber.
Logisch sinnvoll könnte es für mich daher nur zwei Grenzen geben 0‰ und 0,3‰
Vielleicht bringt die Diskussion um diese Kirchenfrau wenigstens mal wieder das Bewusstsein für die Risiken des Alkohols im Straßenverkehr nach oben, auch wenn es unwahrscheinlich erscheint, betrachtet man den Fall Otto Wiesheu, der zwar für die Tötung eines Menschen einen Karriereknick hinnehmen musste, dessen Fall aber wenig Diskussion ums eigentliche Problem provozierte.

















