Verkehrssicherungspflicht
Dass in Deutschland immer mehr reglementiert wird, immer mehr Verbote und Verordnungen erlassen werden, als aufgehoben werden und die persönliche Freiheit Hand in Hand mit der Eigenverantwortung langsam dem Land den Rücken kehrt – dieses Gefühl beschleicht mich schon lange.
Zum Teil trägt die Politik die Verantwortung, weil sie den Bürger als unmündig betrachtet, oder ihn lieber unmündig hätte (oder schon hat?)
Auch der Bürger hält sich nicht für mündig, legt er selbst sogar in Volksabstimmungen fest dass Verbote des Staates noch weiter verschärft werden müssen.
Was mir bislang neu war ist, dass mittlerweile auch unsere Gerichtsbarkeit in dasselbe Horn stößt:
Ich kann mich an einen Prozess erinnern, den ein Verwandter ca. 1980 gegen die Stadt führte, weil er Nachts mit seinem Wagen in einer schlecht beleuchteten Straße in eine nicht gesicherte Baustelle fuhr und sein Fahrzeug schwer beschädigt wurde.
Er war weder zu schnell, noch betrunken oder hatte er sich irgendetwas zu schulden kommen lassen.
Den Prozess verlor er, die Urteilbegründung war lapidar: Er müsse immer so fahren, dass er jederzeit jedem Hindernis ausweichen oder davor bremsen könne.
Logisch, sehe ich ein.
Gerade habe ich von einem aktuellen Urteil gelesen bei dem der Kläger sich den Fahrzeugboden beschädigt hat, weil er auf einer schlechten Wegstrecke zu schnell unterwegs war.
Das Stück war gekennzeichnet, mit „Straßenschäden, max. 30 km/h“
Die 30 die er fuhr, waren wohl zu schnell. Jetzt muss die beklagte Gemeinde zahlen – sie ist ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen, weil max. 10km/h angebracht gewesen wären.
An der Rechtslage hat sich zwischen den Urteilen nichts geändert, wohl aber an der Wertung der Eigenverantwortlichkeit der Bürger.
Vor ein paar Monaten war im Fokus mal ein Artikel zur Einschätzung des persönlichen Lebensglück zu lesen. Die Kernaussagen waren: Je mehr der einzelne über sein Leben verantwortlich entscheiden kann, desto glücklicher ist er, Sicherheit und Geld sind nachrangig.
Und:
Verglichen mit ähnlichen Nationen sind die Deutschen die unglücklichsten.




August 3rd, 2010 at 21:55
Die beiden Beispiele, die 30 Jahre auseinander liegen, könnten tatsächlich eine Art hervorragend herausgearbeitetes Indiz dafür sein, dass sich an der Haltung des Staates, was die Eigenverantwortung des Bürgers angeht, etwas geändert hat. Und zwar zum Negativen, versteht sich.
Beim Lesen des ersten Beispiels habe ich mich zunächst aufgeregt, dass der Autolenker auf seinen Kosten sitzen blieb. Der Aha-Effekt kam mit dem zweiten Fall.
Ich bin auch der Meinung, dass man mit Verboten nicht das ganze gesellschaftliche Leben regeln kann. Das nächtliche Alkoholverkaufsverbot in Baden-Württemberg ist so ein Punkt. Das Bundesverfassungsgericht hat es für verfassungsmäßig bewertet.
“Hierbei handele es sich um wichtige Gemeinwohlbelange, die geeignet seien, einen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit zu rechtfertigen.” heißt es.
Wichtige Gemeinwohlbelange sind vielfältig, das kann fast alles sein, das in der Gesellschaft erhebliche Probleme macht – Lärm, Drogen, Gifte, Drogen, Gewalt und was weiß ich denn alles noch.
Das Rauchverbot in Bayerns Gastronomie unterstütze ich als einige der wenigen Ausnahmen aber. Hier haben freiwillige Regelungen über Jahrzehnte nicht funktioniert. Es ist auch hoch zu bewerten, wenn es die Bürger selbst als Sachentscheidung plebiszitär beschlossen haben und es nicht von oben verordnet wurden. Auch wenn manchmal Kälber ihren Metzger selber wählen…